Sicherung der Ein- und Ausfahrt in und aus dem Obertshäuser Weg/Ecke Steinäckerstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Kreuzungsbereich Obertshäuser Weg / Ecke Steinäckerstraße überprüft und kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Sichtverhältnisse durch die unzulässig parkenden Kraftfahrzeuge eingeschränkt werden. Daher wird der Magistrat in diesem Bereich eine Sperrfläche und Poller anbringen, um Abhilfe zu schaffen. Zu rechnen ist damit im zweite Quartal 2022. Einen Verkehrsspiegel hält der Magistrat dann nicht mehr für notwendig und sieht deshalb von einer solchen Maßnahme ab. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zuge auch darauf, dass es sich um einen Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone inklusive der entsprechenden Beschilderung handelt. Fahrzeugführende in der Steinäckerstraße sind dem Obertshäuser Weg wartepflichtig, es gilt die Rechts-vor-links-Regel.