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Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 963 Betreff: Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße Bei dem Kreuzungsbereich handelt es sich um einen Knotenpunkt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier gilt die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links. Eine Markierung, die die Vorfahrtsregelung verdeutlicht, ist entbehrlich, da es sich hierbei um eine Überbeschilderung handelt, was nach der Straßenverkehrs-Ordnung zu unterlassen ist. Die Änderung der Verkehrsführung in dem Bereich kann nicht erfolgen, da durch den Umbau der Bestandshaltestelle Musterschule die Verkehrsbeziehung Eckenheimer Landstraße / Hebelstraße weggefallen ist. Würde die Einbahnstraßenführung in den Zustand wie vor dem Umbau wieder hergestellt werden, gebe es keine Möglichkeit mehr, das Quartier mit dem Pkw zu verlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2819

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