Kreuzungsbereich Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST
963
Betreff: Kreuzungsbereich
Eiserne Hand/Weberstraße/Rappstraße Bei dem Kreuzungsbereich handelt
es sich um einen Knotenpunkt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier gilt die
Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links. Eine Markierung, die die Vorfahrtsregelung
verdeutlicht, ist entbehrlich, da es sich hierbei um eine Überbeschilderung
handelt, was nach der Straßenverkehrs-Ordnung zu unterlassen ist. Die Änderung der Verkehrsführung in dem Bereich kann
nicht erfolgen, da durch den Umbau der Bestandshaltestelle Musterschule die
Verkehrsbeziehung Eckenheimer Landstraße / Hebelstraße weggefallen ist. Würde
die Einbahnstraßenführung in den Zustand wie vor dem Umbau wieder hergestellt
werden, gebe es keine Möglichkeit mehr, das Quartier mit dem Pkw zu verlassen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.02.2018, OM 2819