Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Weilbrunnstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen in diesen Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden, da hier der Radverkehr im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.