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Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Weilbrunnstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen in diesen Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden, da hier der Radverkehr im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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