Innovationsviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
961
Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat ist mit Beschluss §
1053 vom 23.02.2017 damit beauftragt, die mit der Magistratsvorlage M 83/2016
vorliegende Planung zu ändern und dazu einen
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Dies
vorausgeschickt, nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. und 2.: Die zu den Klima-, Flora- und Fauna-Themen benannten
Untersuchungen sind durch den Magistrat inzwischen entweder schon veranlasst
und wurden begonnen oder der Magistrat ist dabei, sie zu beauftragen. Dabei
wird auch der Eichenbestand außerhalb des Plangebietes entsprechend gewürdigt.
Die Ergebnisse sollen in die Bearbeitung des durchzuführenden
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs einfließen. Zu 3.: Zu Beginn der vorbereitenden Untersuchung der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" wurde im Jahr 2011
eine umfassende Verkehrsunter-suchung für das gesamte Planungsgebiet
durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit sämtlicher Knotenpunkte, und somit auch
der besagte Abschnitt der Friedberger Landstraße, wurden damals nachgewiesen.
In 2013 wurde für das sogenannte Innovationsviertel, welches aus der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgelöst und nun als Bebauungsplan B
880 - Friedberger Landstraße/südlich Wasserpark geführt wird, eine vertiefende
Betrachtung vorgenommen. Die Ergebnisse bestätigten die Ergebnisse der ersten
Studie. Da das Kfz-Verkehrsaufkommen in der
Friedberger Landstraße in den letzten Jahren augenscheinlich zugenommen hat,
werden zur Kontrolle zeitnah Verkehrszählungen durchgeführt. Nach ihrem
Abschluss werden die betroffenen Knotenpunkte und Straßenquerschnitte
erneut bewertet. Die Ergebnisse der Neubewertung werden bei der weiteren
Konzeptentwicklung für den Standort einfließen. Zu 4.: Der Magistrat hat im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens die Abstimmung mit den für die ÖPNV-Versorgung
zuständigen Fachstellen begonnen. Die bis dahin vor-liegenden Ergebnisse können
ebenfalls in den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb eingebracht
werden. Sobald alle Ergebnisse der aktuellen
Untersuchungen vorliegen, werden sie der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284
Antrag vom
01.02.2018, OF
404/3