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Innovationsviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 961 Betreff: Innovationsviertel Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 damit beauftragt, die mit der Magistratsvorlage M 83/2016 vorliegende Planung zu ändern und dazu einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Dies vorausgeschickt, nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. und 2.: Die zu den Klima-, Flora- und Fauna-Themen benannten Untersuchungen sind durch den Magistrat inzwischen entweder schon veranlasst und wurden begonnen oder der Magistrat ist dabei, sie zu beauftragen. Dabei wird auch der Eichenbestand außerhalb des Plangebietes entsprechend gewürdigt. Die Ergebnisse sollen in die Bearbeitung des durchzuführenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs einfließen. Zu 3.: Zu Beginn der vorbereitenden Untersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" wurde im Jahr 2011 eine umfassende Verkehrsunter-suchung für das gesamte Planungsgebiet durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit sämtlicher Knotenpunkte, und somit auch der besagte Abschnitt der Friedberger Landstraße, wurden damals nachgewiesen. In 2013 wurde für das sogenannte Innovationsviertel, welches aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgelöst und nun als Bebauungsplan B 880 - Friedberger Landstraße/südlich Wasserpark geführt wird, eine vertiefende Betrachtung vorgenommen. Die Ergebnisse bestätigten die Ergebnisse der ersten Studie. Da das Kfz-Verkehrsaufkommen in der Friedberger Landstraße in den letzten Jahren augenscheinlich zugenommen hat, werden zur Kontrolle zeitnah Verkehrszählungen durchgeführt. Nach ihrem Abschluss werden die betroffenen Knotenpunkte und Straßenquerschnitte erneut bewertet. Die Ergebnisse der Neubewertung werden bei der weiteren Konzeptentwicklung für den Standort einfließen. Zu 4.: Der Magistrat hat im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die Abstimmung mit den für die ÖPNV-Versorgung zuständigen Fachstellen begonnen. Die bis dahin vor-liegenden Ergebnisse können ebenfalls in den städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb eingebracht werden. Sobald alle Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen vorliegen, werden sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1284 Antrag vom 01.02.2018, OF 404/3