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Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad gefährlich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Da es sich im Bereich der Radverkehrsführung vom baulichen Radweg auf die Fahrbahn des Marbachwegs um eine Grundstückszufahrt handelt, kann ein Beparken mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindert werden. Die Örtlichkeit ist jedoch bekannt und wird regelmäßig von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Sofern jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Kreuzung umgestaltet werden sollte, wird eine andere Führung vorgesehen. Eine Umgestaltung könnte im Zuge der Planungen zur Ringstraßenbahn erfolgen.