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Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Wie in der Stellungnahme vom 11.8.2014, ST 996, zugesagt, hat der Magistrat geprüft, ob eine Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass es aufgrund der engen Platzverhältnisse sowohl auf den Gehwegen als auch auf der Fahrbahn in der Mitte Harheims keinen alternativen Standort gibt. Die Gehwege sind so schmal, dass eine Wartehalle nur bei Bau eines Buskaps aufgestellt werden könnte. Ein Buskap hätte aber wiederum zur Folge, dass ein Begegnungsverkehr Bus/Bus oder Bus/Müllfahrzeug bzw. LKW im Haltestellenbereich nicht mehr möglich wäre. In Kurvenbereichen sollten aufgrund der mangelhaften Sichtverhältnisse grundsätzlich keine Haltestellen errichtet werden. Hinzu kommt eine dichte Abfolge von Grundstückszufahrten, die an anderer Stelle eine vollständig barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle von zwölf Metern Länge nicht zulässt. Bei der Ortsbesichtigung wurde auch der aktuelle Standort der Haltestelle erneut bewertet. Die Haltestelle ist barrierefrei ausgebaut, der Gehweg ist für eine Standard-Wartehalle jedoch zu schmal. Es ließe sich höchstens eine schmale Wartehalle mit schmalen Seitenteilen oder ggf. ein Dach, das an die Hauswand zu montieren wäre, realisieren. Beides wäre nach Süd-Westen geöffnet, d.h. der Wetterschutz wäre in jedem Fall mangelhaft. Hinzu kommt, dass an der Hauswand, vor der die Wartehalle zu errichten wäre, eine große Werbetafel angebracht ist. Die Hauseigentümer sind nach ersten Sondierungsgesprächen mit einer Entfernung der Werbetafel nicht einverstanden. Ebenso ist davon auszugehen, dass die Hauseigentümer das Anbringen eines Daches an ihrem Gebäude ablehnen werden. (Die Haltestelle "Rathaus Harheim" liegt vor zwei Häusern. Für eine schmale Wartehalle oder ein Dach würde nur das linke Haus in Frage kommen, da das rechte Haus auch im Erdgeschoss Fenster zur Haltestelle hin hat.) Problemlos ließe sich eine Bank im Haltestellenbereich aufstellen. Diese Sitzgelegenheit, die ggf. auch Nicht-Fahrgästen zur kurzen Ruhepause dienen kann, bietet natürlich keinen Witterungsschutz, stellt aber trotzdem eine Komfortverbesserung am "Rathaus Harheim" dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076