Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST
960
Betreff: Eventuelle
Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße Bei der
Ginnheimer Landstraße im Straßenabschnitt zwischen den Kreuzungen
August-Scheidel-Straße/Wilhelm-Epstein-Straße sowie Ginnheimer Waldgasse
handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Diese erfüllt andere Funktionen und
weist daher einen anderen Charakter auf als der verkehrsberuhigte Abschnitt
nördlich der Ginnheimer Waldgasse. Zu nennen ist die Abwicklung eines deutlich
höheren Verkehrsaufkommens sowie der öffentlichen Verkehrsmittel
(abschnittsweise zwei Buslinien (39 und 64) und die Straßenbahnlinie 16) und
die daraus resultierende Vorfahrtstraße mit mehreren Signalanlagen.
Die gewünschte Erweiterung der bestehenden Tempo
30-Zone in der Ginnheimer Landstraße ist aufgrund diverser Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift
(VwV-StVO) nicht möglich. So
ist im § 45 Abs. 1c der StVO geregelt, dass sich die Zonenanordnung unter
anderem nur auf Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen und Einmündungen
beschränken darf. Mit den beiden vollständig signalisierten Knotenpunkten
Ginnheimer Landstraße/Ab-/Zufahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse
und Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Platenstraße sowie der
Fußgängerampel nahe der Reichelstraße ist dieses Kriterium eindeutig nicht
erfüllt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.08.2010, OM 4482