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Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 960 Betreff: Eventuelle Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße Bei der Ginnheimer Landstraße im Straßenabschnitt zwischen den Kreuzungen August-Scheidel-Straße/Wilhelm-Epstein-Straße sowie Ginnheimer Waldgasse handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Diese erfüllt andere Funktionen und weist daher einen anderen Charakter auf als der verkehrsberuhigte Abschnitt nördlich der Ginnheimer Waldgasse. Zu nennen ist die Abwicklung eines deutlich höheren Verkehrsaufkommens sowie der öffentlichen Verkehrsmittel (abschnittsweise zwei Buslinien (39 und 64) und die Straßenbahnlinie 16) und die daraus resultierende Vorfahrtstraße mit mehreren Signalanlagen. Die gewünschte Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Ginnheimer Landstraße ist aufgrund diverser Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) nicht möglich. So ist im § 45 Abs. 1c der StVO geregelt, dass sich die Zonenanordnung unter anderem nur auf Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen und Einmündungen beschränken darf. Mit den beiden vollständig signalisierten Knotenpunkten Ginnheimer Landstraße/Ab-/Zufahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse und Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Platenstraße sowie der Fußgängerampel nahe der Reichelstraße ist dieses Kriterium eindeutig nicht erfüllt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4482