Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a dem Ortsbeirat frühzeitig vorstellen und das Pförtnerhaus nicht an einen Investor verkaufen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Betreff: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung
und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a dem
Ortsbeirat frühzeitig vorstellen und das Pförtnerhaus nicht an einen Investor
verkaufen Das unter Denkmalschutz stehende
Gebäude in der Sebastian-Rinz-Straße 1a ist in einem sehr schlechten baulichen
Zustand und seit einigen Jahren nicht mehr bewohnbar. Der Sanierungsbedarf ist
erheblich und würde sich nach einer Machbarkeitsstudie des Hochbauamtes im
mittleren sechstelligen Bereich bewegen. Das Grünflächenamt als Verwalter der Liegenschaft ist
in erster Linie für die Unterhaltung öffentlicher Grünflächen zuständig.
Selbstverständlich gibt es in Grünanlagen historisch bedingt auch immer wieder
Baulichkeiten, um die sich das Fachamt kümmert - mit entsprechendem
finanziellen Aufwand. Dies stößt allerdings an seine Grenzen, wenn die Nutzung
des Gebäudes im Sinn der Aufgaben des Grünflächenamtes in Frage gestellt werden
muss. Bei der Suche nach Lösungen für das
Pförtnerhaus ist der Magistrat noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen.
Die Amortisierung der hohen Sanierungskosten über Mieteinnahmen ist auch
langfristig gesehen als unrealistisch einzustufen. Eine der Überlegungen ist,
daher das Gebäude in Erbpacht an einen privaten Investor zu vergeben, der das
Gebäude denkmalgerecht saniert, erhält und entsprechend der zu erwartenden
hohen Sanierungskosten auch nutzt, d.h. den investierten Wert selbst abschöpft.
Auf diesem Weg geht das Denkmal der Stadt Frankfurt am Main nicht verloren.
Sobald sich die Überlegungen
konkretisieren, werden diese selbstverständlich im Ortsbeirat vorgestellt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540
Antrag vom
29.05.2019, OF
815/2
Anregung vom 17.06.2019, OA 429
Antrag vom
12.10.2023, OF
803/2