Beleuchtung am Schneckenhofkreisel abends dimmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 959 Betreff: Beleuchtung am Schneckenhofkreisel abends
dimmen Der Magistrat bedauert, dass er der Anregung nicht zu folgen
vermag. Der
Schneckenhofkreisel mit allen zugehörigen Fußgängerüberwegen zählt zu den im
Frankfurter Schulwegeplan ausgewiesenen, bevorzugten und sicheren Schulwegen.
Fußgängerüberwege müssen
beleuchtet sein, damit Fußgänger bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn auf
den Fußgängerüberwegen und in den Wartebereichen am Straßenrand deutlich
erkennbar sind. Auch die Erkennbarkeit der Markierung des Fußgängerüberwegs
muss bei Nacht gewährleistet sein. Unter Beachtung der gültigen Normen muss die
Beleuchtung an Fußgängerüberwegen durchgängig in den Dunkelstunden in Betrieb
gehalten werden. Auch eine geringere Frequentierung der Fußgängerüberwege hebt
die Anwendung der gültigen Normen nicht auf. Fußgängerüberwege werden mit speziell entwickelten
Leuchten ausgerüstet. Eine Abblendung dieser Leuchten würde die Erkennbarkeit
wartender oder den Fußgängerüberweg überquerender Fußgänger einschränken und
diese somit gefährden. Das
zeitweise Abschalten oder Dimmen sowie Veränderungen an der Ausleuchtung durch
niedrigere Lichtpunkthöhen oder Abschattungseinrichtungen an
Fußgängerüberwegbeleuchtungen sind aus o.g. Gründen ebenfalls nicht möglich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2015, OM 4083
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 940
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 241
Antrag vom
26.01.2020, OF
1571/5
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5773