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Beleuchtung am Schneckenhofkreisel abends dimmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 959 Betreff: Beleuchtung am Schneckenhofkreisel abends dimmen Der Magistrat bedauert, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. Der Schneckenhofkreisel mit allen zugehörigen Fußgängerüberwegen zählt zu den im Frankfurter Schulwegeplan ausgewiesenen, bevorzugten und sicheren Schulwegen. Fußgängerüberwege müssen beleuchtet sein, damit Fußgänger bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn auf den Fußgängerüberwegen und in den Wartebereichen am Straßenrand deutlich erkennbar sind. Auch die Erkennbarkeit der Markierung des Fußgängerüberwegs muss bei Nacht gewährleistet sein. Unter Beachtung der gültigen Normen muss die Beleuchtung an Fußgängerüberwegen durchgängig in den Dunkelstunden in Betrieb gehalten werden. Auch eine geringere Frequentierung der Fußgängerüberwege hebt die Anwendung der gültigen Normen nicht auf. Fußgängerüberwege werden mit speziell entwickelten Leuchten ausgerüstet. Eine Abblendung dieser Leuchten würde die Erkennbarkeit wartender oder den Fußgängerüberweg überquerender Fußgänger einschränken und diese somit gefährden. Das zeitweise Abschalten oder Dimmen sowie Veränderungen an der Ausleuchtung durch niedrigere Lichtpunkthöhen oder Abschattungseinrichtungen an Fußgängerüberwegbeleuchtungen sind aus o.g. Gründen ebenfalls nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4083 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 940 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 241 Antrag vom 26.01.2020, OF 1571/5 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5773