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Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird entsprochen. Mit Ausweisung einer neuen Parkraumregelung besteht auch die Notwendigkeit einer Überwachung. Da die begrenzten Personalressourcen der Städtischen Verkehrspolizei bereits ausgelastet sind, führt jede weitere Regelung zu einer wahrnehmbaren Reduzierung in den bestehenden Gebieten. Die Städtische Verkehrspolizei wird jedoch zu Beginn Sonderkontrollen in dieser neuen Parkraumbewirtschaftungszone durchführen, um so auf die Einhaltung der neuen Verkehrsregelung hinzuwirken.