Kauf des Bunkers in der Küferstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST
957
Betreff: Kauf des Bunkers
in der Küferstraße Zu 1.) und 2.) Der Erwerb des Bunkers in der Küferstraße dient der
Sicherung der Nutzung durch Frankfurter Vereine. Das Gebäude ist derzeit
bauplanungsrechtlich als Zivilschutzanlage ausgewiesen. Nach der Übernahme
durch die Stadt soll im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages die derzeit
faktisch bereits bestehende Nutzung durch die Vereine baurechtlich abgesichert
werden. Hierzu ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung Voraussetzung, für
die im Zuge der Ankaufsverhandlung ein Grobkonzept erstellt wurde. Zu 3.) Bestehende Mietverträge mit Vereinen werden bei dem
Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen. Soweit es räumlich und
brandschutztechnisch möglich ist, können nach der Übernahme des Gebäudes durch
die Stadt Frankfurt weitere Mietverträge mit Vereinen abgeschlossen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.03.2015, V
1287