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Kauf des Bunkers in der Küferstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 957 Betreff: Kauf des Bunkers in der Küferstraße Zu 1.) und 2.) Der Erwerb des Bunkers in der Küferstraße dient der Sicherung der Nutzung durch Frankfurter Vereine. Das Gebäude ist derzeit bauplanungsrechtlich als Zivilschutzanlage ausgewiesen. Nach der Übernahme durch die Stadt soll im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages die derzeit faktisch bereits bestehende Nutzung durch die Vereine baurechtlich abgesichert werden. Hierzu ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung Voraussetzung, für die im Zuge der Ankaufsverhandlung ein Grobkonzept erstellt wurde. Zu 3.) Bestehende Mietverträge mit Vereinen werden bei dem Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen. Soweit es räumlich und brandschutztechnisch möglich ist, können nach der Übernahme des Gebäudes durch die Stadt Frankfurt weitere Mietverträge mit Vereinen abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1287

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