Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen
Stellungnahme des Magistrats
Bei Verlegung des temporären Fußgängerüberwegs an die Kreuzung Kronberger Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße erhöht sich die Gefahr für zu Fuß Gehende beim Überqueren der Straße. Dies liegt insbesondere daran, dass sich Fahrzeuge aus der Kronberger Straße kommend in die Freiherr-vom-Stein-Straße (sowohl in Fahrtrichtung Süden als auch Norden) hineintasten und deshalb auf dem temporären Fußweg anhalten. Die dortigen Fahrradbügel müssten beidseitig entfernt werden, um eine Aufstellfläche zu schaffen. Dies führt erfahrungsgemäß wiederum zu Fehlverhalten von einzelnen Fahrzeugführenden, die die Fläche zum Abstellen des Fahrzeuges nutzen. Hier entstehen weitere Verkehrssicherheitseinbußen. Im Übrigen würden auch durch die Verlegung beidseitig Parkplätze entfallen, da das Halten im Fünf-Meter-Bereich an Kreuzungen nicht erlaubt ist. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.