Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST
955
Betreff: Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs an der Einmündung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Die am 21.04.2016 durchgeführte
Verkehrszählung ergab, dass gemäß den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) die ermittelten Werte nicht
ausreichen, um einen Fußgängerüberweg einzurichten. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist
festgelegt, dass der rechtsabbiegende Kraftfahrzeugverkehr den zu Fuß Gehenden
Vorrang zu gewähren hat. Um
die Verkehrssicherheit zu erhöhen und der Intention des Ortsbeirats Rechnung zu
tragen, wird der Einfahrbereich mit Klapp-Baken (Klemmfix) eingeengt. Zur
Verdeutlichung der geplanten Maßnahme wurde die Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 69 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4831
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 355