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Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung Wittelsbacherallee/Saalburgallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 955 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Die am 21.04.2016 durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) die ermittelten Werte nicht ausreichen, um einen Fußgängerüberweg einzurichten. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist festgelegt, dass der rechtsabbiegende Kraftfahrzeugverkehr den zu Fuß Gehenden Vorrang zu gewähren hat. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und der Intention des Ortsbeirats Rechnung zu tragen, wird der Einfahrbereich mit Klapp-Baken (Klemmfix) eingeengt. Zur Verdeutlichung der geplanten Maßnahme wurde die Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 69 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4831 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 355