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Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der vom Ortsbeirat benannte Bereich ist bereits mit dem Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot" beschildert. Weitere Beschilderungen sind nicht erlaubt (Verbot der Überbeschilderung). Die Anregung des Ortsbeirates wird zum Anlass genommen, im Bereich Konrad-Broßwitz-Straße an Ecke Grempstraße vorübergehend verstärkte Kontrollen vorzunehmen. Die Verwarnungsgeldbeträge liegen bei vielen Verkehrsverstößen bei 10 Euro. Damit lässt sich ein nachhaltiger Effekt nur schwer erzielen.

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