Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände "Am Riedsteg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 951 Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem
Sportgelände "Am Riedsteg" Mit der Bezeichnung Sportgelänge
"Am Riedsteg" ist die Sportanlage Nieder-Erlenbach gemeint. Sie besteht aus
einem Tennenplatz und einem Rasenplatz mit einer 400-m-Tennenlaufbahn und
wird von der TSG Nieder-Erlenbach betreut. Die Anlage wurde in den 20er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts im Auenbereich auf einem Feuchtstandort errichtet. Betrachtet man
die Topographie der Landschaft, stellt man fest, dass sich die Sportanlage am
tiefsten Punkt eines Trichters befindet. Oberhalb der Sportanlage liegen
landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Oberflächenwasser bei
Starkregenereignissen nicht ausreichend versickern kann, sodass das an
die Sportanlage angrenzende Biotop überflutet, was schlussendlich zu einer
Überschwemmung des Tennenplatzes führt. Da der Tennenplatz in der Vergangenheit bis zu einem
Drittel überflutet wurde, wird die vorgebrachte Idee, das Spielfeld um
wenige Meter zum Umkleidegebäude hin zu verlegen, kritisch gesehen. Das
zuständige Fachamt wird jedoch diese Option prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob
eine Umwandlung der Sportflächen in einen Kunstrasen unweltschutzrechtlich
genehmigungsfähig wäre. Dessen ungeachtet sind für einen Umbau derzeit keine
Mittel im Haushalt eingestellt. Es bleibt damit künftigen Etatberatungen
vorbehalten, hierüber zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2013, EA 47