Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände "Am Riedsteg"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 951 Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände "Am Riedsteg" Mit der Bezeichnung Sportgelänge "Am Riedsteg" ist die Sportanlage Nieder-Erlenbach gemeint. Sie besteht aus einem Tennenplatz und einem Rasenplatz mit einer 400-m-Tennenlaufbahn und wird von der TSG Nieder-Erlenbach betreut. Die Anlage wurde in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Auenbereich auf einem Feuchtstandort errichtet. Betrachtet man die Topographie der Landschaft, stellt man fest, dass sich die Sportanlage am tiefsten Punkt eines Trichters befindet. Oberhalb der Sportanlage liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen nicht ausreichend versickern kann, sodass das an die Sportanlage angrenzende Biotop überflutet, was schlussendlich zu einer Überschwemmung des Tennenplatzes führt. Da der Tennenplatz in der Vergangenheit bis zu einem Drittel überflutet wurde, wird die vorgebrachte Idee, das Spielfeld um wenige Meter zum Umkleidegebäude hin zu verlegen, kritisch gesehen. Das zuständige Fachamt wird jedoch diese Option prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Umwandlung der Sportflächen in einen Kunstrasen unweltschutzrechtlich genehmigungsfähig wäre. Dessen ungeachtet sind für einen Umbau derzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt. Es bleibt damit künftigen Etatberatungen vorbehalten, hierüber zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 47