Adaptive Beleuchtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich lehnt der Magistrat Beleuchtungen in öffentlichen Grünanlagen aus ökologischen Gründen ab. Auch die in der Anregung vorgeschlagene adaptive Beleuchtung stellt einen erheblichen Eingriff in die Lebenswelt nachtaktiver Insekten und anderer Tiere dar. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen lediglich ausgewiesene Schulwege dar. Bei der Fritz-von-Unruh-Anlage handelt es sich nicht um einen ausgewiesenen Schulweg. In ca. 80 m Abstand parallel zur Fritz-von-Unruh-Anlage steht mit der Felix-Dahn-Straße eine beleuchtete Alternativverbindung in zumutbarer Entfernung zur Verfügung.