Decken an unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST
950
Betreff: Decken an
unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen! Bei den unterirdischen
Verkehrsanlagen der Stationen Hauptbahnhof und Taunusanlage handelt es sich um
unterirdische S-Bahn-Stationen der Deutschen Bahn (DB). Die Stationen
Hauptwache und Konstablerwache sind gemeinschaftlich betriebene Stationen der
DB (zuständig für die S-Bahnen) und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
(zuständig für die U-Bahnen). Entsprechend der Zuständigkeiten für den
jeweiligen Zugbetrieb ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten für die
zugehörigen Bahnsteigbereiche. Zuständigkeitsbereich der VGF: In der Station Hauptwache sind in
den Bereichen der U-Bahn-Bahnsteige derzeit keine Unterdecken geöffnet oder
entfernt. Der in der Anregung des Ortsbeirats beschriebene Zustand bezieht sich
auf die in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG liegenden Bereiche der
S-Bahn-Bahnsteige. In der
Station Konstablerwache wurden die Unterhangdecken im Bereich der U-Bahnen (U6
/ U7 in der D-Ebene und U4 / U5 in der C-Ebene) entfernt, um die technischen
Anlagen im Deckenbereich im Zuge der brandschutztechnischen Nachrüstung
erweitern und modernisieren zu können. Um für die dazu nötige Planung die erforderlichen
Bestandsaufnahmen erstellen zu können, mussten die Unterdecken zu einem frühen
Zeitpunkt entfernt werden. Die Planung der notwendigen Nachrüstungsmaßnahmen,
deren Abstimmung mit den involvierten Sachverständigen, die Vergabe der
Aufträge nach den für öffentliche Auftraggeber geltenden Regularien und die
Einholung der behördlichen Zustimmungen benötigt leider eine relativ lange
Vorbereitungszeit. Im Zuge
der Durcharbeitung der Planung wurden Potentiale zur Kostenreduzierung erkannt.
Hierdurch wurden z. T. Umplanungsmaßnahmen und Ausführungsänderungen
erforderlich, die zu einer Verzögerung des Ausführungsbeginns führen. Da diese
Aktivitäten im Hintergrund laufen, zeigen sich für den Fahrgast scheinbar keine
Maßnahmen vor Ort. Der
Beginn für die Umsetzung der Arbeiten in den Deckenbereichen der Bahnsteige in
der C-Ebene (Linien U4 und U5) ist ab dem III.Quartal 2014 vorgesehen. Da die
VGF den Fahrplan auch während der Bauarbeiten uneingeschränkt aufrecht erhalten
möchte, können die Arbeiten nur spät abends, teilweise sogar nur während der
ca. 2 1/2-stündigen nächtlichen Betriebspause ausgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen in der
D-Ebene (Linien U6 und U7) soll dann im Jahr 2015 erfolgen. Die Planung für die Gestaltung der
Deckenbereiche ist in Bearbeitung. Für Decken in der D-Ebene muss die Planung
mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden, damit sich für den gemeinsamen
Bahnsteig ein einheitliches Bild ergibt. Die angesprochene Taubenproblematik besteht in der
Station Konstablerwache in Zuständigkeitsbereichen der VGF aktuell nicht. Hier
zeigen präventive Maßnahmen erste Erfolge. Sollte sich dies künftig ändern,
werden entsprechende Maßnahmen zur Taubenabwehr nachgerüstet. Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG teilte auf
Anfrage mit: "Im Vorgriff
auf die brandschutztechnische Ertüchtigung der unterirdischen
Personenverkehrsanlagen mussten in der Tat aus Gründen der Sicherheit die
vorhandenen Deckenverkleidungen entfernt werden. Hierdurch wurde der Raum
oberhalb der abgehängten Decken als notwendiges "Verrauchungsvolumen" nutzbar.
Als Nebeneffekt vereinfacht dieser Sachverhalt den Montagevorgang der
brandschutztechnischen Maßnahmen. Die unterschiedlichen Brandschutzmaßnahmen
werden sukzessive abgearbeitet. Da vor dem Einbau der neuen Deckenverkleidung die
Umsetzung aller brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt sein muss, ist der
Ausführungsbeginn des Deckeneinbaus in den von Ihnen genannten Stationen für
Ende 2014 terminiert. Die
demontierten Deckenverkleidungen führten leider zu dem Taubenproblem, das sich
momentan nicht verhindern lässt. Mit einer täglichen Nassreinigung sowie
zusätzlichen Bedarfsreinigungen wird jedoch versucht, dieses Themas Herr zu
werden." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2972