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Decken an unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 950 Betreff: Decken an unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen! Bei den unterirdischen Verkehrsanlagen der Stationen Hauptbahnhof und Taunusanlage handelt es sich um unterirdische S-Bahn-Stationen der Deutschen Bahn (DB). Die Stationen Hauptwache und Konstablerwache sind gemeinschaftlich betriebene Stationen der DB (zuständig für die S-Bahnen) und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (zuständig für die U-Bahnen). Entsprechend der Zuständigkeiten für den jeweiligen Zugbetrieb ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten für die zugehörigen Bahnsteigbereiche. Zuständigkeitsbereich der VGF: In der Station Hauptwache sind in den Bereichen der U-Bahn-Bahnsteige derzeit keine Unterdecken geöffnet oder entfernt. Der in der Anregung des Ortsbeirats beschriebene Zustand bezieht sich auf die in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG liegenden Bereiche der S-Bahn-Bahnsteige. In der Station Konstablerwache wurden die Unterhangdecken im Bereich der U-Bahnen (U6 / U7 in der D-Ebene und U4 / U5 in der C-Ebene) entfernt, um die technischen Anlagen im Deckenbereich im Zuge der brandschutztechnischen Nachrüstung erweitern und modernisieren zu können. Um für die dazu nötige Planung die erforderlichen Bestandsaufnahmen erstellen zu können, mussten die Unterdecken zu einem frühen Zeitpunkt entfernt werden. Die Planung der notwendigen Nachrüstungsmaßnahmen, deren Abstimmung mit den involvierten Sachverständigen, die Vergabe der Aufträge nach den für öffentliche Auftraggeber geltenden Regularien und die Einholung der behördlichen Zustimmungen benötigt leider eine relativ lange Vorbereitungszeit. Im Zuge der Durcharbeitung der Planung wurden Potentiale zur Kostenreduzierung erkannt. Hierdurch wurden z. T. Umplanungsmaßnahmen und Ausführungsänderungen erforderlich, die zu einer Verzögerung des Ausführungsbeginns führen. Da diese Aktivitäten im Hintergrund laufen, zeigen sich für den Fahrgast scheinbar keine Maßnahmen vor Ort. Der Beginn für die Umsetzung der Arbeiten in den Deckenbereichen der Bahnsteige in der C-Ebene (Linien U4 und U5) ist ab dem III.Quartal 2014 vorgesehen. Da die VGF den Fahrplan auch während der Bauarbeiten uneingeschränkt aufrecht erhalten möchte, können die Arbeiten nur spät abends, teilweise sogar nur während der ca. 2 1/2-stündigen nächtlichen Betriebspause ausgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen in der D-Ebene (Linien U6 und U7) soll dann im Jahr 2015 erfolgen. Die Planung für die Gestaltung der Deckenbereiche ist in Bearbeitung. Für Decken in der D-Ebene muss die Planung mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden, damit sich für den gemeinsamen Bahnsteig ein einheitliches Bild ergibt. Die angesprochene Taubenproblematik besteht in der Station Konstablerwache in Zuständigkeitsbereichen der VGF aktuell nicht. Hier zeigen präventive Maßnahmen erste Erfolge. Sollte sich dies künftig ändern, werden entsprechende Maßnahmen zur Taubenabwehr nachgerüstet. Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG teilte auf Anfrage mit: "Im Vorgriff auf die brandschutztechnische Ertüchtigung der unterirdischen Personenverkehrsanlagen mussten in der Tat aus Gründen der Sicherheit die vorhandenen Deckenverkleidungen entfernt werden. Hierdurch wurde der Raum oberhalb der abgehängten Decken als notwendiges "Verrauchungsvolumen" nutzbar. Als Nebeneffekt vereinfacht dieser Sachverhalt den Montagevorgang der brandschutztechnischen Maßnahmen. Die unterschiedlichen Brandschutzmaßnahmen werden sukzessive abgearbeitet. Da vor dem Einbau der neuen Deckenverkleidung die Umsetzung aller brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt sein muss, ist der Ausführungsbeginn des Deckeneinbaus in den von Ihnen genannten Stationen für Ende 2014 terminiert. Die demontierten Deckenverkleidungen führten leider zu dem Taubenproblem, das sich momentan nicht verhindern lässt. Mit einer täglichen Nassreinigung sowie zusätzlichen Bedarfsreinigungen wird jedoch versucht, dieses Themas Herr zu werden." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2972

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