Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen. Dem Magistrat ist bewusst, dass der Parkdruck im Bereich der Comeniusstraße in Bornheim sehr hoch ist. Somit werden alle Flächen, die ein Beparken zulassen, den Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung gestellt. Bei der Beordnung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Menschen mit Rollstuhl und Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m zu gewährleisten. An der betroffenen Örtlichkeit wird somit nicht nur die Beschilderung angepasst, sondern auch eine Markierung aufgebracht, die genau vorgibt, wie weit der Gehweg beparkt werden darf. So wie die Fahrzeuge aktuell auf dem Gehweg parken, wird die Restgehwegbreite von 2,20 m nicht eingehalten.