Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler im Bereich der Fahrradeinfahrt und vor dem Haupteingang der Wöhlerschule
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Es werden die Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Kinder" sowie jeweils entsprechende Bodenmarkierungen in den Bereichen der beiden Zuwegungen angebracht. Die Piktogramme können jedoch nur mit weißer Farbe und nicht mehrfarbig aufgebracht werden. Zu 2.: Die genannte Fahrradeinfahrt der Wöhlerschule befindet sich zwischen jeweils zwei Asphaltschwellen, die bereits in der Vergangenheit zur Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut wurden. Eine zusätzliche, plateauartige Aufpflasterung hält der Magistrat nicht für erforderlich, da sich die Straße zudem noch in einer Tempo-30-Zone befindet. Zu 3.: Die Anregung wird diesbezüglich abgelehnt. Zum einen zeigen die Erfahrungen im Baustellenbereich, dass es einige Zeit dauert, bis im Hinblick auf Einbahnstraßenregelungen ein Gewöhnungseffekt eintritt. Es wird daher die Gefahr gesehen, dass bei der immer nur sehr kurzzeitigen Regelung mit einem hohen Maß an Fehlverhalten zu rechnen ist. Zum anderen ist die Fahrbahn in dem Bereich sehr breit, weswegen die Gefahr besteht, dass bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung das Geschwindigkeitsniveau zunimmt.