Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse
Stellungnahme des Magistrats
Zugeparkte Kreuzungs- und Einmündungsbereiche haben nachweislich ein hohes Gefahrenpotential. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen werden von der Städtischen Verkehrspolizei konsequent angezeigt. Dennoch werden Bußgelder und Verwarnungen weiterhin billigend in Kauf genommen. Erhöhte Kontrollen, die in der Eulengasse aufgrund der parkscheinpflichtigen Bewohnerzone Nummer 38 bereits vorgenommen werden, zeigten keine strukturelle Verbesserung. Eine Trassenprüfung hat ergeben, dass Baumpflanzungen in der Eulengasse ausgeschlossen sind. Der Magistrat versucht dennoch, der Anregung dahingehend zu entsprechen, dass die Kreuzungsbereiche gegen Parken abgesichert werden. Im Februar 2022 wurde bereits eine entsprechende Maßnahme an der Ecke Eulengasse / Am Ameisenberg umgesetzt und der Bereich für den Fußverkehr sicherer gestaltet. Eine Umgestaltung gemäß beigefügtem Entwurf ist an der Ecke Eulengasse / Ilbenstädter Straße geplant. Die Maßnahme wird im Rahmen der Straßenunterhaltung voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt. Wenn der Ortsbeirat mit dieser Lösung einverstanden ist, können die beiden Kreuzungen Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag analog geplant und umgesetzt werden.