Parkplätze am Wiesenhüttenstift
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 946
Betreff: Parkplätze am Wiesenhüttenstift Eine Reservierung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum ist ausschließlich für Menschen mit Behinderung möglich. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht keine Reservierung für bestimmte Institutionen oder deren Besucher vor. Vor diesem Hintergrund wurde nach Fertigstellung des Gravensteiner Platzes, der als Fußgängerzone ausgewiesen ist, in Höhe der kleinen Grünanlage zwei Sonderparkplätze für Schwerbehinderte, ein Taxihalteplatz für zwei Fahrzeuge sowie eine eingeschränkte Halteverbotszone, insbesondere für soziale Dienste, eingerichtet. Es sind daher keine weiteren Maßnahmen hinsichtlich einer Änderung der Parkplatzsituation vorgesehen.