Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST
944
Betreff: Konzept für die
Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen
und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen
Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"
Der Leinpfad ist bereits, wie vom
Ortsbeirat angeregt, so ausgeschildert, dass die neue Mainuferpromenade nur für
den Fußgängerverkehr freigegeben ist. Ausgenommen ist, wie in der Anregung des
Ortsbeirates dargestellt, der Abschnitt zwischen dem Arthur-von-Weinberg-Steg
und dem Straßenbahnübergang Löhnungsgasse. Dieser steht auch dem Radverkehr zur
Verfügung, da der Steg für den Radverkehr zur Querung des Mains genutzt werden
darf. Markierungen auf
die neue Mainuferpromenade aufzubringen ist technisch nicht möglich, da diese
mit wassergebundener Decke gestaltet ist. Aus straßenrechtsbehördlicher Sicht gibt es keine
Ermächtigungsgrundlage, den als Feldweg gewidmeten Uferweg für Radfahrende
gänzlich zu sperren oder durch Einbauten unattraktiv zu gestalten. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Stichstraßen /
Einmündungen in den westlich des Straßenbahnkörpers gelegenen asphaltierten
Teil des Leinpfades sind nach Auffassung des Magistrats aufgrund der
vorhandenen räumlichen Verhältnisse nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2678