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Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 944 Betreff: Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post" Der Leinpfad ist bereits, wie vom Ortsbeirat angeregt, so ausgeschildert, dass die neue Mainuferpromenade nur für den Fußgängerverkehr freigegeben ist. Ausgenommen ist, wie in der Anregung des Ortsbeirates dargestellt, der Abschnitt zwischen dem Arthur-von-Weinberg-Steg und dem Straßenbahnübergang Löhnungsgasse. Dieser steht auch dem Radverkehr zur Verfügung, da der Steg für den Radverkehr zur Querung des Mains genutzt werden darf. Markierungen auf die neue Mainuferpromenade aufzubringen ist technisch nicht möglich, da diese mit wassergebundener Decke gestaltet ist. Aus straßenrechtsbehördlicher Sicht gibt es keine Ermächtigungsgrundlage, den als Feldweg gewidmeten Uferweg für Radfahrende gänzlich zu sperren oder durch Einbauten unattraktiv zu gestalten. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Stichstraßen / Einmündungen in den westlich des Straßenbahnkörpers gelegenen asphaltierten Teil des Leinpfades sind nach Auffassung des Magistrats aufgrund der vorhandenen räumlichen Verhältnisse nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2678