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Verkehrssituation vor dem Kinder- und Familienzentrum Im Geeren verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie in der aktuellen Anregung von Seiten des Ortsbeirats geschildert, stellen die Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita bringen und abholen, das eigentliche Problem dar. So werden Verkehrszeichen bewusst missachtet und aus Bequemlichkeit Fahrmanöver ausgeführt, die Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. (Flexible) Poller auf der Fahrbahn Wie bereits erläutert, liegt das Hauptproblem im Fehlverhalten der Eltern. Bauliche Maßnahmen kämen daher nur als ultima ratio in Betracht. Bevor diese ergriffen werden, sollte der Dialog mit den Eltern gesucht werden. Hier empfiehlt sich als naheliegendste Maßnahme eine Aufklärungskampagne der Kita zu den Gefahren im Straßenverkehr oder das Thema in einer Elternversammlung anzusprechen. Eine solche Maßnahme könnte langfristig das Bewusstsein der Eltern schärfen und zu einer verantwortungsvolleren Fahrweise führen. Die Installation von flexiblen Pollern wird demnach nicht befürwortet. Aufpflasterung der Straße / Markierung eines Fußgängerüberwegs Die Fahrbahn vor dem Familienzentrum wurde bereits bei ihrer Errichtung als Pflasterfläche hergestellt. Damit wirkt sie auch heute bereits als "Aufmerksamkeitsfläche" und soll so zu verantwortungsbewusstem Fahren und reduzierter Geschwindigkeit beitragen. Die Kosten für eine Aufpflasterung der intakten Fläche stehen in keinem Verhältnis zu dem geringen Nutzen. Die örtlichen Gegebenheiten der Höhenlage der vorhandenen Gehwege auf beiden Straßenseiten erlauben zudem nur eine höhenmäßig geringe Aufpflasterung. Entsprechend würde auch nur eine geringere Geschwindigkeitsdämpfung herbeigeführt werden. Zudem gelten auch für diese Aufpflasterung die bereits mehrfach geäußerten Vorbehalte hinsichtlich des Überfahrens durch Rettungsdienste und ähnlichen Fahrzeugen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) ist gemäß den Richtlinien für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) in Bereichen von Tempo 30-Zonen entbehrlich. Ausnahmen wären nur bei einem erhöhten Querungsbedarf durch Schulkinder auf ausgewiesen Schulwegen zulässig. Der festgelegte Schulwegplan sieht jedoch keine Querung der Schulkinder in diesem Bereich vor. Diese Anregung wird entsprechend abgelehnt. Grenzmarkierung zusätzlich zur Haltverbotszone Zum Parken ist grundsätzlich an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (§ 12 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Fahrzeuge fahren stattdessen am linken Fahrbahnrand heran und missachten das vorhandene Verkehrszeichen 283 StVO "Absolutes Haltverbot". Der Anregung wird nicht entsprochen. Verlegung des vorhandenen Piktogramms "Achtung Fußgänger" Der Anregung wird entsprochen. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert an der Örtlichkeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten bereits verstärkt. Seit Jahresbeginn wurden bisher 11 Kontrollen vorgenommen, bei denen 22 Verwarnungen ausgestellt und vier Abschleppungen durchgeführt wurden.