Auslauffläche für Hunde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST
943
Betreff: Auslauffläche für
Hunde Die Grünflächen im Stadtgebiet
Frankfurt dienen in erster Linie der Ruhe und Erholung, dem ökologischen
Ausgleich und auch der Freizeitgestaltung, zum Beispiel durch Sport. Sie sind
nicht vordringlich dazu angelegt, Hunden und anderen Haustieren als Auslauf zu
dienen. Da aber für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger Hunde fest zu ihrem
Leben gehören und somit auch zu deren Freizeitgestaltung, ist es in den meisten
Grünanlagen erlaubt, Hunde an der Leine mitzuführen. Die Hunde unangeleint
laufen zu lassen, ist dahingegen nicht gestattet. Da dies und auch die
Hinterlassenschaften der Hunde von anderen Parkbesuchern oft als sehr störend
empfunden wird, ist es nicht möglich Hunde in Grünanlagen frei laufen zu
lassen. Um das soziale
Miteinander in öffentlichen Grünanlagen und Parks zu fördern, wurden im Zuge
der Einführung der Grünanlagensatzung aufgrund des hohen Nutzungs- drucks im
Benehmen mit den Ortsbeiräten auch Flächen ausgewiesen, die besonderen
Nutzungen gewidmet sind. Neben Spielwiesen und Grillplätzen konnten so im Laufe
der Jahre und auch stets in enger Abstimmung mit den jeweiligen Ortsbeiräten
immerhin 25 Hundeauslaufflächen festgelegt werden, die auch Frankfurts
Vierbeinern ihren Auslauf ermöglichen. Die in den achtziger Jahren eingerichteten
Hundetoiletten waren hingegen durchweg als sehr kleine Flächen ausgewiesen und
stets umzäunt. Dieses Modell der Hundetoiletten hatte sich nicht zuletzt auch
aus den nachfolgend zu Frage 3 aufgeführten Gründen nicht bewährt, so dass
überall Rückbauten erfolgten. Einzig die mit ca. 3.000 m2 damals größte
ausgewiesene "Hundetoilette" im Grüneburgpark hatte sich auf Grund ihrer Größe
auch als Auslauffläche aus heutiger Sicht bewährt, zumal keine ähnlichen
Flächen innerhalb des Parks für den zuständigen Ortsbeirat in Frage kamen, die
alternativ als Hundeauslauffläche ohne Leinenpflicht ausgewiesen werden
könnten. Zu Frage 1: In Niederrad sind zwei Flächen als
Hundeauslauffläche ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Fläche "Im
Mainfeld" und um eine Fläche entlang der Flughafenstraße. Die genaue Lage kann
im Internet unter www.frankfurt.de à
Leben in Frankfurt > Im Grünen > Hundeauslaufflächen abgerufen werden.
Die Definition Hundepark
gibt es in der Grünanlagensatzung nicht. Die Möglichkeit zur Ausweisung
weiterer Hundeauslaufflächen wird gegenwärtig nicht gesehen. Der Magistrat ist
aber gerne bereit entsprechende Vorschläge des OBR 5 zu prüfen. Auch auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen haben
sich die jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweiligen aufsichtsführenden
Personen, mit ihren Tieren gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu
verhalten. Hunde dürfen dabei nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im
Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund
in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das
Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und
funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen
Hundeauslaufflächen an Straßen liegen. Aus diesem Grund ist eine Einfriedung von
Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht vorgesehen; insbesondere auch im
Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Zu Frage 2 Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen
Flächengröße und baulichen Ausführung eines Zaunes. Ein normaler
Maschendrahtzaun ohne Eingangstore ist sicherlich hierbei wesentlich
preiswerter als ein fester Stahlmattenzaun mit verschließbaren Eingangstoren.
Die Kosten werden je nach Ausführung grob auf 50,00 € bis 100,00 € je
laufenden Meter geschätzt. Zu Frage 3 Eine Reinigung der Hundeauslaufflächen erfolgt nur
insoweit, als dass die evtl. vorhandenen Papierkörbe regelmäßig geleert werden.
Das regelmäßige Abräumen
von Hundefäkalien wird aus hygienischen Gründen weder von den Gärtnerinnen und
Gärtnern der Reinigungsfirmen noch von den eigenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern durchgeführt. Hier greift auch die Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers Stadt. Grundsätzlich sind Hundehalter auch auf Hundewiesen ohne
Anleinpflicht dazu verpflichtet, den Kot ihrer Hunde zu beseitigen. Zu Frage 4 Der eingezäunte Hundeauslauf im Grüneburgpark
wird lediglich von einer kleinen Gruppe von Hundehaltern genutzt. Es gibt
jedoch zahlreiche Hundehalter, die diese Einrichtung mit Hinweis auf die
gesundheitlichen Gefahren für ihre eigenen Hunde nicht nutzen. Nach den
Erfahrungen des Magistrats nutzt die weitaus größere Anzahl von Hundebesitzern
den weitläufigen Grüneburgpark, ohne sich jedoch in der Gesamtheit strikt
an die Auflagen der Grünanlagensatzung, wie zum Beispiel Anleinpflicht,
zu halten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.03.2014, V 992