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Auslauffläche für Hunde

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 943 Betreff: Auslauffläche für Hunde Die Grünflächen im Stadtgebiet Frankfurt dienen in erster Linie der Ruhe und Erholung, dem ökologischen Ausgleich und auch der Freizeitgestaltung, zum Beispiel durch Sport. Sie sind nicht vordringlich dazu angelegt, Hunden und anderen Haustieren als Auslauf zu dienen. Da aber für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger Hunde fest zu ihrem Leben gehören und somit auch zu deren Freizeitgestaltung, ist es in den meisten Grünanlagen erlaubt, Hunde an der Leine mitzuführen. Die Hunde unangeleint laufen zu lassen, ist dahingegen nicht gestattet. Da dies und auch die Hinterlassenschaften der Hunde von anderen Parkbesuchern oft als sehr störend empfunden wird, ist es nicht möglich Hunde in Grünanlagen frei laufen zu lassen. Um das soziale Miteinander in öffentlichen Grünanlagen und Parks zu fördern, wurden im Zuge der Einführung der Grünanlagensatzung aufgrund des hohen Nutzungs- drucks im Benehmen mit den Ortsbeiräten auch Flächen ausgewiesen, die besonderen Nutzungen gewidmet sind. Neben Spielwiesen und Grillplätzen konnten so im Laufe der Jahre und auch stets in enger Abstimmung mit den jeweiligen Ortsbeiräten immerhin 25 Hundeauslaufflächen festgelegt werden, die auch Frankfurts Vierbeinern ihren Auslauf ermöglichen. Die in den achtziger Jahren eingerichteten Hundetoiletten waren hingegen durchweg als sehr kleine Flächen ausgewiesen und stets umzäunt. Dieses Modell der Hundetoiletten hatte sich nicht zuletzt auch aus den nachfolgend zu Frage 3 aufgeführten Gründen nicht bewährt, so dass überall Rückbauten erfolgten. Einzig die mit ca. 3.000 m2 damals größte ausgewiesene "Hundetoilette" im Grüneburgpark hatte sich auf Grund ihrer Größe auch als Auslauffläche aus heutiger Sicht bewährt, zumal keine ähnlichen Flächen innerhalb des Parks für den zuständigen Ortsbeirat in Frage kamen, die alternativ als Hundeauslauffläche ohne Leinenpflicht ausgewiesen werden könnten. Zu Frage 1: In Niederrad sind zwei Flächen als Hundeauslauffläche ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Fläche "Im Mainfeld" und um eine Fläche entlang der Flughafenstraße. Die genaue Lage kann im Internet unter www.frankfurt.de à Leben in Frankfurt > Im Grünen > Hundeauslaufflächen abgerufen werden. Die Definition Hundepark gibt es in der Grünanlagensatzung nicht. Die Möglichkeit zur Ausweisung weiterer Hundeauslaufflächen wird gegenwärtig nicht gesehen. Der Magistrat ist aber gerne bereit entsprechende Vorschläge des OBR 5 zu prüfen. Auch auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen haben sich die jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweiligen aufsichtsführenden Personen, mit ihren Tieren gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Hunde dürfen dabei nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen an Straßen liegen. Aus diesem Grund ist eine Einfriedung von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht vorgesehen; insbesondere auch im Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Zu Frage 2 Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Flächengröße und baulichen Ausführung eines Zaunes. Ein normaler Maschendrahtzaun ohne Eingangstore ist sicherlich hierbei wesentlich preiswerter als ein fester Stahlmattenzaun mit verschließbaren Eingangstoren. Die Kosten werden je nach Ausführung grob auf 50,00 € bis 100,00 € je laufenden Meter geschätzt. Zu Frage 3 Eine Reinigung der Hundeauslaufflächen erfolgt nur insoweit, als dass die evtl. vorhandenen Papierkörbe regelmäßig geleert werden. Das regelmäßige Abräumen von Hundefäkalien wird aus hygienischen Gründen weder von den Gärtnerinnen und Gärtnern der Reinigungsfirmen noch von den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Hier greift auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Stadt. Grundsätzlich sind Hundehalter auch auf Hundewiesen ohne Anleinpflicht dazu verpflichtet, den Kot ihrer Hunde zu beseitigen. Zu Frage 4 Der eingezäunte Hundeauslauf im Grüneburgpark wird lediglich von einer kleinen Gruppe von Hundehaltern genutzt. Es gibt jedoch zahlreiche Hundehalter, die diese Einrichtung mit Hinweis auf die gesundheitlichen Gefahren für ihre eigenen Hunde nicht nutzen. Nach den Erfahrungen des Magistrats nutzt die weitaus größere Anzahl von Hundebesitzern den weitläufigen Grüneburgpark, ohne sich jedoch in der Gesamtheit strikt an die Auflagen der Grünanlagensatzung, wie zum Beispiel Anleinpflicht, zu halten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2014, V 992

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