Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Der Erwerb des vom Ortsbeirat angesprochenen Grundstückes erfolgte im Rahmen eines sog. Paketankaufs, mit dem verschiedene Liegenschaften des Evangelischen Regionalverbandes (ERV) erworben wurden. Ziel des Erwerbs ist primär die Sicherung der auf diesen Flächen planungsrechtlich ausgewiesenen Gemeinbedarfsnutzung, da der ERV die Flächen für seine Zwecke nicht mehr benötigt.
- Es gibt zwischenzeitlich konkrete Nutzungspläne. Für deren Umsetzung wurde die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) beauftragt. Sie steht unmittelbar bevor. Es besteht somit kein Raum für Zwischennutzungen. Die KEG entwickelt die Kollwitzstraße. Die Verwaltung der Liegenschaft ist dem Jugend- und Sozialamt übertragen worden, mit dem sich die KEG in Verhandlungen für einen Vertrag befindet. Parallel dazu hat sie einen Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine Anlage für soziale Zwecke - Flüchtlingsunterkunft mit Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss gestellt. Die Gemeinschaftsräume sollen auch nachbarschaftlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Mittlerweile wurde eine Genehmigung erteilt und die Baumaßnahmen werden aufgenommen.
- Die KEG wird bei Planung und Umsetzung der Nachnutzung die verkehrliche Belastung an dieser Stelle berücksichtigen.
- Die Vergabe von einzelnen Räumen in einem zukünftigen Gebäude ist immer abhängig von der Art der zukünftigen Nutzung. Die KEG hat in Ihrem Nutzungszweck zwar Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss und deren Verfügbarkeit für nachbarschaftliche Nutzer vorgesehen, die konkreten Nutzungskonditionen und Nutzergruppen sind jedoch noch nicht festgelegt. Der Wunsch, die Nutzung Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen kostengünstig zu ermöglichen, wird jedoch angemessen berücksichtigt werden.
- Da die Fläche zur Sicherung der im Bebauungsplan ausgewiesenen Gemeinbedarfsnutzung erworben wird, kommt eine Vergabe für Wohnzwecke - außerhalb einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft - nicht in Betracht.