Beleuchtung des Zugangs zur Bezirkssportanlage in der Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
942
Betreff: Beleuchtung des
Zugangs zur Bezirkssportanlage in der Hügelstraße Zu 1.: Die vom Magistrat zugesicherte Beleuchtung des
Zugangs zur Bezirkssportanlage in der Hügelstraße wird errichtet. Entlang des Weges zum Sportgelände
befinden sich hohe und erhaltenswerte Bäume, an deren Wurzeln aufwendige und
sehr umfangreiche Schutzmaßnahmen durchzuführen sind. Die Art und der Umfang der Schutzmaßnahmen werden
vom Grünflächenamt und der Unteren Naturschutzbehörde vorgegeben. Dazu gehört auch, dass die Leitungen
nicht wie geplant im Randbereich, sondern mittig im Weg verlegt werden
müssen. Da sich die
Eingriffe im Wurzelbereich nicht vermeiden lassen, sind für den Schutz der
Wurzeln besondere Maßnahmen wie Handaushub und ein Wurzelvorhang
vorgesehen. Zum Schutz der
Fauna werden insektenfreundliche LED-Leuchten verbaut. Durch diese sehr umfangreichen Schutzmaßnahmen
erhöhen sich die ursprünglich geschätzten Kosten von 40 T€ auf 100
T€. Mit den verfügbaren
Haushaltsmitteln, wird der Magistrat in 2017 daher zunächst eine über
Freileitungen provisorisch angebundene Beleuchtung installieren. Die endgültige
Anbindung der Beleuchtungsanlage über Erdkabel unterhalb der befestigten
Asphaltfläche erfolgt ab 2018, sobald die hierfür erforderlichen
Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Zu 2.: Vorbehaltlich der landschaftsschutzrechtlichen
Genehmigung ist mit einem Baubeginn, der mittels einer Freileitung abgespannten
Beleuchtungsanlage, Anfang August 2017 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2017, V 348
Antrag vom
28.05.2017, OF
313/10