Halteverbot Gebrüder-Wright-Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 942
Betreff: Halteverbot Gebrüder-Wright-Straße Die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagen das Halten und Parken in dem angesprochenen Bereich bereits grundsätzlich. Von daher ist es nach der StVO unzulässig, durch eine Beschilderung auf ein grundsätzlich bestehendes Haltverbot hinzuweisen. Um gleichwohl im Sinne der Anregung tätig zu werden, wird der Magistrat kurzfristig die Intensität der Überwachung des ruhenden Verkehrs in dem in Rede stehenden Bereich erhöhen und in der zeitlichen Abfolge die Überwachung im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit fortsetzen.