Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 93
Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte Die Straße Hermannspforte ist eindeutig als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Ebenfalls ist der Charakter der Straße durch die besondere Gestaltung mittels Pflasterung sowie des niveaugleichen Ausbaus klar zu erkennen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Markierung das bewusste Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden ändert. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.