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Zukunft des Busdepots und des ehemaligen TÜV-Geländes am Römerhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 939 Betreff: Zukunft des Busdepots und des ehemaligen TÜV-Geländes am Römerhof Der Magistrat beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das in Rede stehende Areal zuzuleiten. Zu 1. Es wird das Ziel verfolgt, das Busdepot zu verlagern und die Fläche mit Wohnungen zu bebauen. Sofern ein Ersatzgelände für den TÜV gefunden werden kann, soll auch der TÜV verlagert werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll der TÜV in die Gesamtkonzeption integriert werden. Auch hier wird das Ziel einer Wohnbebauung angestrebt. Zu 2. Entsprechend der Beschlusslage sollen mindestens 30 % der Bruttogeschossflächen für den geförderten Mietwohnungsbau (hälftig im 1. und 2. Förderweg) und darüber hinaus 15 % der Bruttogeschossflächen für genossenschaftlichen Wohnungsbau gesichert werden. Auf Flächen der ABG Frankfurt sollen 40 % geförderte Mietwohnungen entstehen. Zu 3. Die geplanten Wohnungen grenzen nicht an die von der Messe Frankfurt genutzten Parkflächen, sodass Nutzungskonflikte auszuschließen sind. Zu 4. Alle Kleingärten sollen erhalten bleiben. Zu 5. Das Feldbahnmuseum soll erhalten bleiben und das Nebeneinander von Wohnungsbau und Feldbahnmuseum muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens untersucht werden. Zu 6. Die Fläche des Betriebshofes soll wohnbaulich genutzt werden. Ein neuer Schulstandort soll für die heutigen Flächen des Polizeisportvereins - westlich des TÜV-Geländes - geplant werden. Zu 7. Es ist beabsichtigt, auch genossenschaftlichen Wohnungsbau zu realisieren (vgl. Zu 2.). Zu 8. Der Magistrat strebt ei nen hohen Anteil von mindestens 30 % gefördertem Wohnungsbau für das Gesamtgebiet an. Zu 9. Der Magistrat stellt die Planung selbstverständlich im Ortsbeirat vor, wenn sie einen konkreteren Stand erreicht hat. Zunächst ist im Rahmen eines Städtebaulichen Wettbewerbs das städtebauliche Konzept zu erarbeiten. In diesen Prozess wird der Magistrat auch den Ortsbeirat eng einbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 330

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