Zukunft des Busdepots und des ehemaligen TÜV-Geländes am Römerhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
939
Betreff: Zukunft des
Busdepots und des ehemaligen TÜV-Geländes am Römerhof Der Magistrat beabsichtigt, der
Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens für das in Rede stehende Areal zuzuleiten. Zu 1. Es wird das Ziel verfolgt, das Busdepot zu verlagern
und die Fläche mit Wohnungen zu bebauen. Sofern ein Ersatzgelände für den TÜV
gefunden werden kann, soll auch der TÜV verlagert werden. Sollte dies nicht
möglich sein, soll der TÜV in die Gesamtkonzeption integriert werden. Auch hier
wird das Ziel einer Wohnbebauung angestrebt. Zu 2. Entsprechend der Beschlusslage sollen mindestens 30
% der Bruttogeschossflächen für den geförderten Mietwohnungsbau (hälftig im
1. und 2. Förderweg) und darüber hinaus 15 % der Bruttogeschossflächen für
genossenschaftlichen Wohnungsbau gesichert werden. Auf Flächen der ABG
Frankfurt sollen 40 % geförderte Mietwohnungen entstehen. Zu 3. Die geplanten Wohnungen grenzen nicht an die von der
Messe Frankfurt genutzten Parkflächen, sodass Nutzungskonflikte auszuschließen
sind. Zu 4. Alle Kleingärten sollen erhalten
bleiben. Zu 5. Das Feldbahnmuseum soll erhalten
bleiben und das Nebeneinander von Wohnungsbau und Feldbahnmuseum muss im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens untersucht werden. Zu 6. Die Fläche des Betriebshofes soll wohnbaulich
genutzt werden. Ein neuer Schulstandort soll für die heutigen Flächen des
Polizeisportvereins - westlich des TÜV-Geländes - geplant werden. Zu 7. Es ist beabsichtigt, auch genossenschaftlichen
Wohnungsbau zu realisieren (vgl. Zu 2.). Zu 8. Der Magistrat strebt ei nen
hohen Anteil von mindestens 30 % gefördertem Wohnungsbau für das Gesamtgebiet
an. Zu 9. Der Magistrat stellt die Planung
selbstverständlich im Ortsbeirat vor, wenn sie einen konkreteren Stand
erreicht hat. Zunächst ist im Rahmen eines Städtebaulichen Wettbewerbs das
städtebauliche Konzept zu erarbeiten. In diesen Prozess wird der Magistrat auch
den Ortsbeirat eng einbinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2017, V 330