Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 938
Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Vorläufige Stellungnahme: Die Rampe in der Straße "Im Burgfeld" (Hausnummer 58/60) ist in der Tat nicht gemäß der Norm barrierefrei. Der barrierefreie Umbau und gegebenenfalls die zusätzliche Errichtung einer Rampe in Höhe Hausnummer 136/138 (am Ernst-May Musterhaus) sind schwierig. Hier müssen die denkmalschutzrelevanten Auflagen in der Ernst-May-Siedlung berücksichtigt werden. Zudem ist zur barrierefreien Überwindung von zwei Treppenstufen eine rund fünf Meter lange Rampe notwendig. Der Magistrat prüft die Anregung des Ortsbeirates unter den gegebenen Rahmenbedingungen und wird erneut berichten.