Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 938 Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der
Römerstadt Vorläufige Stellungnahme: Die Rampe in der Straße "Im
Burgfeld" (Hausnummer 58/60) ist in der Tat nicht gemäß der Norm barrierefrei.
Der barrierefreie Umbau und gegebenenfalls die zusätzliche Errichtung einer
Rampe in Höhe Hausnummer 136/138 (am Ernst-May Musterhaus) sind schwierig. Hier
müssen die denkmalschutzrelevanten Auflagen in der Ernst-May-Siedlung
berücksichtigt werden. Zudem ist zur barrierefreien Überwindung von zwei
Treppenstufen eine rund fünf Meter lange Rampe notwendig. Der Magistrat prüft die Anregung des Ortsbeirates
unter den gegebenen Rahmenbedingungen und wird erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2018, OM 2721
Etatanregung vom
23.01.2020, EA 115