Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 938
Betreff: Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße In den beiden angesprochenen Straßen werden die Vorgaben von § 45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung, die zwingende Voraussetzung für die verkehrsrechtliche Anordnung einer Benutzungspflicht der Radwege sind, nicht erfüllt. Der Anregung des Ortsbeirates kann deshalb nicht entsprochen werden. Der Magistrat bietet dem Ortsbeirat an, die Thematik der Radwege-Benutzungspflicht sowie andere Fragestellungen zum Radverkehr im Rahmen einer noch zu vereinbarenden gemeinsamen Radtour mit dem Radfahrbüro nach der Sommerpause zu erörtern.