Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST
938
Betreff: Sicherstellen der
Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße In den beiden angesprochenen
Straßen werden die Vorgaben von § 45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung, die zwingende
Voraussetzung für die verkehrsrechtliche Anordnung einer Benutzungspflicht der
Radwege sind, nicht erfüllt. Der Anregung des Ortsbeirates kann deshalb nicht
entsprochen werden. Der Magistrat bietet dem Ortsbeirat an, die Thematik
der Radwege-Benutzungspflicht sowie andere Fragestellungen zum Radverkehr im
Rahmen einer noch zu vereinbarenden gemeinsamen Radtour mit dem Radfahrbüro
nach der Sommerpause zu erörtern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.03.2014, OM 3026