Hunsrückstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 935
Betreff: Hunsrückstraße In der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg sind neben der Haltverbotsbeschilderung auch ZickZack-Markierungen zur Verdeutlichung der Beschilderung aufgebracht. Diese Grenzmarkierungen haben den Zweck, die ungehinderte Ausfahrt aus den Grundstücken zu ermöglichen. Sperrflächen können in diesem Bereich nicht markiert werden, da diese nicht überfahren werden dürfen. Aus diesem Grund können auch keine Poller gesetzt werden.