Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wenn die Wendeschleife nicht mehr befahrbar wäre, könnten die Liegenschaften auf der östlichen Seite des Wiesenhüttenplatzes auf direktem Wege nicht mehr von der Wiesenhüttenstraße - aus nördlicher Richtung kommend - angefahren werden. Es wäre ein unverhältnismäßiger Umweg über die Karl-, Mosel- und Gutleutstraße nötig. Bedenken hat der Magistrat auch, was Einsatzfahrzeuge betrifft. Diese sind gemäß § 35 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Sonderrechte von den Vorschriften der StVO entbunden, worunter auch die Einbahnstraßenregelung fällt. Dennoch birgt das Befahren der Gutleutstraße trotz des kurzen Abschnittes und dem Einsatz von Blaulicht und Sirene ein Risiko. Dies liegt an der hohen Verkehrsdichte und der Überfahrung des Radfahrstreifens. Die Wendeschleife muss dem Verkehr also weiterhin zwingend zur Verfügung stehen. Der Magistrat wird nun prüfen, welche anderen Maßnahmen gegen das ordnungswidrige Parken ergriffen werden können und diese gegebenenfalls umsetzen. So dürfte die Ausweisung einer Haltverbotszone auf der nördlichen Seite der Wendeschleife eine wirksame Maßnahme darstellen, um die erforderliche Restbreite aufrecht erhalten zu können.