Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST
934
Betreff: Aufstellfläche der
Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße Zu 1.: Ja, es gibt eine Normgröße für Fußgängerinseln: Die
Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sollten eine Tiefe von 2,50
m aufweisen, um einen ausreichenden Platz für Kinderwagen oder Rollstühle zu
bieten. Das relevante Regelwerk lässt auch
schmalere Fußgängerinseln zu, wie im vorliegenden Fall, damit ein gewisser
Schutzraum bei Überquerungen angeboten wird. Zu 2.: Die östlich der Stadtbahnstrecke gelegenen
Aufstellflächen unterschreiten das o.g. Regelmaß. Zu 3.: Die Fahrstreifenbreite an dieser Stelle beträgt ca.
4,50 m bis 4,60 m inkl. des Schutzstreifens für den Radverkehr in
stadtauswärtiger Richtung. Daher bestehen keine Flächenreserven für eine
Verbreiterung der Aufstellflächen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.12.2017, V 714