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Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 934 Betreff: Aufstellfläche der Fußgängerquerung nördlich der Hügelstraße Zu 1.: Ja, es gibt eine Normgröße für Fußgängerinseln: Die Aufstellflächen zwischen Gleisbereich und Fahrbahn sollten eine Tiefe von 2,50 m aufweisen, um einen ausreichenden Platz für Kinderwagen oder Rollstühle zu bieten. Das relevante Regelwerk lässt auch schmalere Fußgängerinseln zu, wie im vorliegenden Fall, damit ein gewisser Schutzraum bei Überquerungen angeboten wird. Zu 2.: Die östlich der Stadtbahnstrecke gelegenen Aufstellflächen unterschreiten das o.g. Regelmaß. Zu 3.: Die Fahrstreifenbreite an dieser Stelle beträgt ca. 4,50 m bis 4,60 m inkl. des Schutzstreifens für den Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung. Daher bestehen keine Flächenreserven für eine Verbreiterung der Aufstellflächen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.12.2017, V 714

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