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Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Häufung von Verkehrszeichen (VZ) ist insbesondere im Bereich lichtsignalgeregelter Knotenpunkte zu vermeiden. VZ 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist kein ubiquitär nach Belieben verwendbares "Schulwegzeichen", sondern ein Gefahrzeichen, für das strenge Anordnungsvoraussetzungen gelten, die hier nicht erfüllt sind. Ein absolutes Haltverbot wird bereits durch die dort aufgebrachten Pfeilmarkierungen (VZ 297 StVO) angeordnet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten." Die Gehwegüberfahrt zur Hermann-Herzog-Schule wurde baulich so angelegt, dass sie für den Fahrzeugverkehr uneingeschränkt nutzbar ist. Aus Sicht des Magistrats sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.