Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Hundeauslauf sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 933 Betreff: Hundeauslauf sichern Die Bereitstellung einer Hundeauslauffläche entbindet den jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweilige aufsichtsführende Person, nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Außerdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen und Straßen, Wegen und Spielplätzen nebeneinander liegen. Hinzu kommt, dass die Ostparkstraße Tempo-30-Zone und der Bereich sehr übersichtlich ist. Durch die Pflanzung von Hecken würde diese Übersichtlichkeit sogar verloren gehen. Aus diesem Grund ist eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen nicht erforderlich, insbesondere auch im Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Der Magistrat sieht somit keinen Anlass der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1016

Verknüpfte Vorlagen