Hundeauslauf sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
933
Betreff: Hundeauslauf
sichern Die Bereitstellung einer
Hundeauslauffläche entbindet den jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweilige
aufsichtsführende Person, nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren
gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Außerdem dürfen die
Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der
führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf
und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das
Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und
funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen
Hundeauslaufflächen und Straßen, Wegen und Spielplätzen nebeneinander liegen.
Hinzu kommt, dass die Ostparkstraße Tempo-30-Zone und der Bereich sehr
übersichtlich ist. Durch die Pflanzung von Hecken würde diese Übersichtlichkeit
sogar verloren gehen. Aus diesem Grund ist eine Einzäunung von
Hundeauslaufflächen nicht erforderlich, insbesondere auch im Hinblick auf die
vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Der Magistrat sieht somit keinen Anlass der
Anregung zu entsprechen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1016