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Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich erweitern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 932 Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich erweitern Bei dem angesprochenen Abschnitt der Heinz-Herbert-Karry-Straße handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 erfolgte auf Grund der vorhandenen Straßenschäden stadteinwärts. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein Teilbereich der Fahrbahndecke der Heinz-Herbert-Karry-Straße erneuert, so dass die Tempo 30 Beschränkung stadteinwärts bis zur Hausnummer 10 zu verkürzen war. Um der Anregung entsprechen zu können, müsste in dem angesprochenen Bereich eine Gefahrenlage gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gegeben sein. Nachdem eine solche nicht zu erkennen ist, liegen die Anordnungsvoraussetzungen nach den einschlägigen Bestimmungen der StVO nicht vor. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3988

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