Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich erweitern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST
932
Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße: Tempo-30-Bereich
erweitern Bei dem angesprochenen Abschnitt
der Heinz-Herbert-Karry-Straße handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 erfolgte auf Grund der vorhandenen
Straßenschäden stadteinwärts. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein Teilbereich der
Fahrbahndecke der Heinz-Herbert-Karry-Straße erneuert, so dass die Tempo 30
Beschränkung stadteinwärts bis zur Hausnummer 10 zu verkürzen war. Um der Anregung entsprechen zu
können, müsste in dem angesprochenen Bereich eine Gefahrenlage gemäß § 45
Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gegeben sein. Nachdem eine solche nicht
zu erkennen ist, liegen die Anordnungsvoraussetzungen nach den einschlägigen
Bestimmungen der StVO nicht vor. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung
nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2015, OM 3988