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Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt hat für den Zeitraum 01.01.1018 bis 31.12.2025 das Recht zur Errichtung von Werbeanlagen und deren Betrieb auf Flächen der Stadt Frankfurt an das Unternehmen DSM Deutsche Städte Medien GmbH vergeben. Dabei sucht der Konzessionsnehmer die Standorte für neue Werbeanlagen eigenständig aus, die Realisierbarkeit wird im Rahmen eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird immer das Straßenverkehrsamt/Unfallkommission hinsichtlich der Aspekte der Verkehrssicherheit beteiligt. Dies ist auch bei der angesprochenen Werbeanlage auf Höhe der Leipziger Straße 11, ein sog. City-Light-Poster erfolgt; hier wurde im Genehmigungsverfahren zudem die Feuerwehr beteiligt. Da der Konzessionsnehmer dabei alle gesetzlich vorgeschriebenen Parameter beachtet hat, bestand ein Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung. Der Magistrat bittet daher um Verständnis dafür, dass ein Rückbau hier nicht veranlasst werden kann. Allerdings wird der Magistrat in Vorausschau einer folgenden Ausschreibung für die Zeit nach 2025 dafür Sorge tragen, dass durch die Ortsbeiräte kritisch eingeschätzte Standorte überprüft werden.

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