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Schließdienst Licht- und Luftbad Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST 931 Betreff: Schließdienst Licht- und Luftbad Niederrad Das Licht- und Luftbad ist, der Anregung des Ortsbeirates entsprechend, inzwischen ganzjährig zwischen 09.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Ein Schließdienst der Transfer Werkstatt fordert die Besucherinnen und Besucher bei Einbruch der Dämmerung auf, das Gelände zu verlassen und verschließt die beiden Zugänge. Hierbei handelt es sich um das Tor auf der Brücke zum Niederräder Ufer 2 und das Tor vor dem Steg zur Insel (Parkplatz Wasser- und Schifffahrtsamt). Wie alle öffentlichen Grünflächen in Frankfurt, soll auch diese grundsätzlich zugänglich bleiben. Um im Vorfeld Straftaten und Vandalismus zu vermeiden, hat der Magistrat den Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Betreiber jedoch beauftragt zu prüfen, ob der Schließdienst beim abendlichen Abschließen des Licht- und Luftbades eine Begehung des Gelände vornehmen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 76

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