Schließdienst Licht- und Luftbad Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST
931
Betreff: Schließdienst
Licht- und Luftbad Niederrad Das Licht- und Luftbad ist, der Anregung
des Ortsbeirates entsprechend, inzwischen ganzjährig zwischen 09.00 Uhr bis zum
Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Ein Schließdienst der Transfer Werkstatt
fordert die Besucherinnen und Besucher bei Einbruch der Dämmerung auf,
das Gelände zu verlassen und verschließt die beiden Zugänge. Hierbei handelt es
sich um das Tor auf der Brücke zum Niederräder Ufer 2 und das Tor vor dem Steg
zur Insel (Parkplatz Wasser- und Schifffahrtsamt). Wie alle öffentlichen Grünflächen in Frankfurt, soll
auch diese grundsätzlich zugänglich bleiben. Um im Vorfeld Straftaten und
Vandalismus zu vermeiden, hat der Magistrat den Frankfurter Verein für soziale
Heimstätten als Betreiber jedoch beauftragt zu prüfen, ob der Schließdienst
beim abendlichen Abschließen des Licht- und Luftbades eine Begehung des Gelände
vornehmen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.05.2011, OM 76