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Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Ausnahmegenehmigungen in der Fluglärmschutzzone 2 können nur anhand konkreter Baumaßnahmen durch den Bauherrn bzw. Bauherrnvertreter beantragt werden. Wie in der Anregung beschrieben, gibt es Anforderungen zur Genehmigung, die nicht pauschal vorab, sondern nur projektbezogen abgerufen werden können. Der Magistrat sichert zu, dass für städtische umzusetzende Maßnahmen, gut begründet und rechtzeitig, die notwendige Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Bisher ist kein städtisches Projekt bekannt, bei dem für den Platzausbau für Kinder von unter drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit eine Ausnahmegenehmigung verwehrt wurde.