Versetzen des Verkehrsschilds "Am Ohlenstück"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
927
Betreff: Versetzen des
Verkehrsschilds "Am Ohlenstück" Es wird davon ausgegangen, dass es
sich bei der angesprochenen Örtlichkeit um die Zufahrt von der Niedereschbacher
Straße aus handelt. Der
Standort des Verkehrszeichens 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für
Fahrzeuge aller Art, und des Zeichens 1026-36, Landwirtschaftlicher Verkehr
frei, am Beginn des nicht ausgebauten Feldweges entspricht der
Verkehrssituation vor Ort, da die Straße "Am Ohlenstück" und die Zufahrt zum
privaten Parkplatz bis zur angesprochenen Beschilderung für die Anwohner und
Besucher der Pizzeria gestattet sein muss. Da die genannten Verkehrszeichen aus beiden
Richtungen deutlich erkennbar sind, muss davon ausgegangen werden, dass es sich
bei dem Befahren des lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen
Abschnitts mit Lastkraftwagen um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, dem auch
mit ergänzender Beschilderung leider nicht durchgreifend zu begegnen ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1979