Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 926
Betreff: Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost Der Magistrat hat zu den Fragestellungen die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, da es sich um den Verantwortungsbereich der DB handelt. Die Stellungnahme der DB AG zur Anfrage des Ortsbeirats: Lärmschutzmaßnahmen Güterbahnhof Ost Im Rahmen der Untersuchung zur Nordmainischen S-Bahn hat sich als Vorzugsvariante eine 3 m hohe und 805 m lange Mittelwand von km 2,685 bis km 3,490 ergeben. Darüber hinaus ist der Einsatz des Besonders überwachten Gleises von km 2,491 bis km 3,630 vorgesehen. Als Besonders überwachtes Gleis (BüG) werden in Deutschland Gleise klassifiziert, deren Schienenfahrflächenzustand nachweislich in einem bestimmten Toleranzbereich gehalten wird, um bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen gemäß der zumeist als "Schall03" bezeichneten Richtlinie zur Berechnung der Schallimissionen von Schienenwegen von geringen Quellstärken des Rollgeräusches ausgehen zu können. Das Besonders überwachte Gleis dient dazu, die Schallemission des Schienenverkehrs schon an der Quelle seines Entstehens zu mindern. Die vorgenannten Lärmschutzmaßnahmen werden nur bei Realisierung der Nordmainischen S-Bahn durchgeführt. Baumaßnahmen am Güterterminal Investive Baumaßnahmen (Weichenerneuerungen) seitens DB Netz fanden zuletzt im Juli 2013 statt. Diese sind seit längerem abgeschlossen. Weitere Weichenerneuerungen sind erst ab Juni 2014 eingeplant. Größere Instandsetzungsarbeiten sind in jüngerer Vergangenheit nicht erfolgt. Das Containerumschlagterminal wird von der Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS) mbH betrieben. Hier sind uns keine erfolgten Baumaßnahmen bekannt. Die Hafenbahn hat aber im Bereich des Osthafens Arbeiten in ihrer Zuständigkeit ausgeführt. Diese Arbeiten erfolgen ohne unsere Beteiligung. Auch die Hafenbahn ist eine eigenständige Gesellschaft. Kartierte Erkenntnisse zum Lärm Die DB AG hat in Vorbereitung des anstehenden Planfeststellungsverfahrens zur Nordmainischen S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt Frankfurt am Main, eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung von Schienenverkehrslärmimmissionen auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) mit Schallimmissionsplan zur Schienenverkehrslärmsituation anfertigen lassen. Diese schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen der noch für das Jahr 2014 geplanten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen öffentlich einsehbar sein. .