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Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925 Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die geforderte Beschilderung "Verbot für Kfz über 3,5t" mit dem, wegen der Andienung des REWE-Marktes im Oberhöchstädter Weg 3 erforderlichen Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht wird. Eine Sperrfläche im Kurvenbereich kann wegen des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht aufgebracht werden, da hier bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwachen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2015

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