Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
925
Betreff: Verkehrsschild
"Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter
Weg/Heerstraße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass die
geforderte Beschilderung "Verbot für Kfz über 3,5t" mit dem, wegen der
Andienung des REWE-Marktes im Oberhöchstädter Weg 3 erforderlichen
Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht wird. Eine Sperrfläche im Kurvenbereich kann wegen des
Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht aufgebracht werden, da hier
bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen
Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwachen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.03.2013, OM 2015