Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925
Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die geforderte Beschilderung "Verbot für Kfz über 3,5t" mit dem, wegen der Andienung des REWE-Marktes im Oberhöchstädter Weg 3 erforderlichen Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht wird. Eine Sperrfläche im Kurvenbereich kann wegen des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht aufgebracht werden, da hier bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwachen.