Beleuchtung der Hauptwegeverbindung in den neuen Zeppelinpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 925
Betreff: Beleuchtung der Hauptwegeverbindung in den neuen Zeppelinpark Grundsätzlich sollen Grünflächen mit Rücksicht auf Flora und Fauna nicht beleuchtet werden. Eine Beleuchtung von Grünanlagen kommt nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa für direkte Zubringerwege zu S- und U-Bahnen oder ausgewiesene Schulwege, in Betracht. Bei der Wegeverbindung im Zeppelinpark ist eine derartige Ausnahmesituation nicht gegeben, sodass der Anregung nicht entsprochen werden kann. Zudem besteht eine ausreichend beleuchtete Verbindung über die Gehwege außerhalb der Parkanlage.