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Prüfung des Einsatzes von LED-Solar-Straßenbeleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat - auf der Basis des 2021 geschlossenen Koalitionsvertrags - seine Anstrengungen verstärkt und zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um das Rückbauprogramm von Gasleuchten beschleunigt voranzutreiben und die Straßenbeleuchtung auf effizientere, elektrische Leuchten umzustellen. Um Energie einzusparen, wird zudem die verkehrssichernde Straßenbeleuchtung - soweit dies technisch möglich ist - ab dem Einschaltzeitpunkt durchgängig bis zur Ausschaltung in den leistungsreduzierten Betrieb ("50%-Sparmodus") versetzt. Die lichttechnischen Werte entsprechend der DIN werden dennoch eingehalten. Auch der Einsatz von Photovoltaik-Straßenleuchten wurde geprüft, jedoch entsprechen die momentan auf dem Markt verfügbaren Leuchten nicht den Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main. Grund hierfür sind zum einen die geringere Lebenserwartung des Akkus und der Leuchte. So muss der Akku mindestens einmal im Leuchtenleben getauscht werden. Dies verursacht Folgekosten für den Tausch und die Entsorgung der Akkus sowie nachteilige Umweltbelastungen. Zum anderen haben sich Photovoltaik-Straßenleuchten in Straßen mit enormen Baumbewuchs (beispielsweise der Steinlestraße) oder mit hoher Bebauung als ungeeignet erwiesen. Für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen müssen Leuchten mit entsprechenden Optiken ausgerüstet sein, um die von der Norm geforderten lichttechnischen Werte einzuhalten. Da bei einer langanhaltenden Schlechtwetterperiode die benötigten lichttechnischen Werte nicht mehr sichergestellt werden, können Photovoltaik-Straßenleuchten hier ebenfalls nicht eingesetzt werden.

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