Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST
924
Betreff: Grünstreifen vor
dem Haus Grempstraße 32 Der Magistrat hat den Sachverhalt
eingehend geprüft. Wenn an der gewünschten Stelle ein Sommergarten
gewünscht wird, ginge dies nur über die Rodung aller Gehölze und mit einem
separaten Schutz der vorhanden Bäume und deren Wurzeln. Die Rodung der Gehölze
und das damit verbundene Auflösen der Grünfläche, bedürfte der Einbindung
des Ortsbeirates und eines Stadtverordnetenbeschlusses. Die entstehenden
Wertverluste der Gehölze und die Kosten für die Ausführung wären bei einer
Rodung durch den Verursachenden zu tragen. Unter Abwägung aller Interessen und der
Verhältnismäßigkeit kann der Magistrat der Anregung daher nicht
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2752