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Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 924 Betreff: Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 Der Magistrat hat den Sachverhalt eingehend geprüft. Wenn an der gewünschten Stelle ein Sommergarten gewünscht wird, ginge dies nur über die Rodung aller Gehölze und mit einem separaten Schutz der vorhanden Bäume und deren Wurzeln. Die Rodung der Gehölze und das damit verbundene Auflösen der Grünfläche, bedürfte der Einbindung des Ortsbeirates und eines Stadtverordnetenbeschlusses. Die entstehenden Wertverluste der Gehölze und die Kosten für die Ausführung wären bei einer Rodung durch den Verursachenden zu tragen. Unter Abwägung aller Interessen und der Verhältnismäßigkeit kann der Magistrat der Anregung daher nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2752

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