Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 924
Betreff: Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße Die Entscheidung, welche konkreten Standorte für stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgewählt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten. Zu beachten ist dabei der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der vorschreibt, dass die Überwachung hauptsächlich an Unfallschwerpunkten stattfinden darf. Laut Aussage der Polizei ist für die genannte Kreuzung im Zeitraum von Januar 2011 bis März 2014 kein Unfall unter Beteiligung eines minderjährigen Fußgängers bekannt. Es liegt an der genannten Kreuzung auch kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Deshalb wird von der Errichtung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße abgesehen.