Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann insoweit entsprochen werden, als an der genannten Örtlichkeit ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr angeordnet werden könnte. Kontrollen erfolgen dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Eine Ausstattung mit Parkscheinautomaten ist hier nicht sinnvoll. Verstöße ließen sich aufgrund notwendiger Nachkontrollen nur mit einem deutlich höheren Überwachungsaufwand belegen. Als Konsequenz würde das Bestreifungsgebiet entsprechend geringer ausfallen, die Sanktionswahrscheinlichkeit würde sich damit insgesamt reduzieren, mit der Folge einer weiteren Erhöhung des Parkdrucks. Gerade in Bereichen, in denen mehrere Geschäfte niedergelassen sind, ist eine hohe Fluktuation anzustreben. Kostenfreies Parken setzt hierbei jedoch die falschen Anreize. Erfahrungswerte zeigen zudem, dass oftmals ein nicht unwesentlicher Teil der Parkstände durch Fahrzeuge von Bediensteten ansässiger Geschäfte blockiert wird. Sobald Kontrollen wahrgenommen werden, wird für kurze Zeit ein Parkschein gelöst. Der Ortsbeirat wird gebeten, seine Entscheidung hinsichtlich der Beschilderung eines Haltverbots mitzuteilen.