Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 920 Betreff: Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der vom Ortsbeirat genannten Einmündung ist in den vergangenen drei Jahren kein Verkehrsunfall aktenkundig geworden, der auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen wäre. Somit sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Anlage nicht erfüllt und die Etatanregung kann nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 269