Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 920 Betreff: Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße
in Fechenheim Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei
der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die
Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer
Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen
Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen
Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende
Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an
denen dies als förderlich erachtet wird. An der vom Ortsbeirat genannten Einmündung ist in den
vergangenen drei Jahren kein Verkehrsunfall aktenkundig
geworden, der auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen wäre.
Somit sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer stationären Anlage
nicht erfüllt und die Etatanregung kann nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 269