Ein Alten-und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 91 Betreff: Ein Alten-und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man
im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Die Stadt Frankfurt am Main selbst
baut keine Altenpflegeheime. Das Angebot an stationären Pflegeeinrichtungen
unterliegt dem ─ vom Gesetzgeber gewünschten ─ freien Markt, also
dem Wettbewerb. Seit Einführung des Pflege-Versicherungsgesetzes im Jahr 1995
entstand eine Vielzahl neuer Altenpflegeheime in Frankfurt am Main. Ihr Bau
kann mit sozialrechtlichen Mitteln nicht gefordert oder verhindert werden. Die
Entscheidung über einen Neubau obliegt alleine dem möglichen Betreiber einer
solchen Einrichtung. Marktanalyse und Zielgruppendefinition sind vom jeweiligen
Investor selbst durchzuführen, da dies Teil seines unternehmerischen Risikos
ist. In Frankfurt am
Main besteht jedoch ein deutliches Überangebot an Pflegeheimplätzen. 2012 und
2013 wurden drei neue Häuser mit über 300 Plätzen eröffnet. Aktuell gibt es
5.048 Altenpflegeheimplätze in 47 Altenpflegeheimen. Im Frühjahr 2014 wird ein
neues Altenpflegeheim im Norden von Frankfurt am Main mit ca. 150 Plätzen
öffnen. Zum 01.01.2014 gibt es außerdem 6.898 Seniorenwohnungen mit Betreuung,
für die eine vertragliche Regelung mit der Stadt Frankfurt am Main besteht.
Anstelle des Altenpflegeheimbaus
empfiehlt das Jugend- und Sozialamt Investoren, Wohnformen zu entwickeln, die
für alle Lebensalter und Lebensphasen geeignet und vorteilhaft sind, in denen
also Menschen auch in fortgeschrittenem Alter selbstbestimmt und
selbstverantwortlich leben können. Dazu sind Kriterien, wie z. B. Standort,
Wohnungsausstattung, Barrierefreiheit, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner,
Nachbarschaft und soziale Infrastruktur zu berücksichtigen. Ältere Menschen
sind eine zunehmend heterogene Gruppe, deren Bedürfnisse zwangsläufig ebenfalls
sehr unterschiedlich und individuell sind. Sie wählen nicht grundsätzlich und
überwiegend besondere Wohnformen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2013, OM 2495