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Ein Alten-und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 91 Betreff: Ein Alten-und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Die Stadt Frankfurt am Main selbst baut keine Altenpflegeheime. Das Angebot an stationären Pflegeeinrichtungen unterliegt dem ─ vom Gesetzgeber gewünschten ─ freien Markt, also dem Wettbewerb. Seit Einführung des Pflege-Versicherungsgesetzes im Jahr 1995 entstand eine Vielzahl neuer Altenpflegeheime in Frankfurt am Main. Ihr Bau kann mit sozialrechtlichen Mitteln nicht gefordert oder verhindert werden. Die Entscheidung über einen Neubau obliegt alleine dem möglichen Betreiber einer solchen Einrichtung. Marktanalyse und Zielgruppendefinition sind vom jeweiligen Investor selbst durchzuführen, da dies Teil seines unternehmerischen Risikos ist. In Frankfurt am Main besteht jedoch ein deutliches Überangebot an Pflegeheimplätzen. 2012 und 2013 wurden drei neue Häuser mit über 300 Plätzen eröffnet. Aktuell gibt es 5.048 Altenpflegeheimplätze in 47 Altenpflegeheimen. Im Frühjahr 2014 wird ein neues Altenpflegeheim im Norden von Frankfurt am Main mit ca. 150 Plätzen öffnen. Zum 01.01.2014 gibt es außerdem 6.898 Seniorenwohnungen mit Betreuung, für die eine vertragliche Regelung mit der Stadt Frankfurt am Main besteht. Anstelle des Altenpflegeheimbaus empfiehlt das Jugend- und Sozialamt Investoren, Wohnformen zu entwickeln, die für alle Lebensalter und Lebensphasen geeignet und vorteilhaft sind, in denen also Menschen auch in fortgeschrittenem Alter selbstbestimmt und selbstverantwortlich leben können. Dazu sind Kriterien, wie z. B. Standort, Wohnungsausstattung, Barrierefreiheit, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, Nachbarschaft und soziale Infrastruktur zu berücksichtigen. Ältere Menschen sind eine zunehmend heterogene Gruppe, deren Bedürfnisse zwangsläufig ebenfalls sehr unterschiedlich und individuell sind. Sie wählen nicht grundsätzlich und überwiegend besondere Wohnformen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2495

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